Freie Schule Altmark e.V.

Trägerverein der Grundschule und Kita in Depekolk und des Waldkindergartens in Poppau

Wie kommt mein Kind zu einem Schulplatz an der FSA in Depekolk? Im Folgenden soll der übliche Werdegang aufgezeigt werden. (letzter Überarbeitungsstand: 26.01.2022)

1. (Vor-)Anmeldung

Erster formaler Schritt ist die unverbindliche Voranmeldung über das entsprechende Formular, welches z.B. im Schulbüro oder im Downloadbereich der FSA-Homepage erhältlich ist. Durch diese Voranmeldung erhalten wir grundlegende Eckdaten über euer Kind (Name, Alter usw.) sowie die Kontaktdaten der Personensorgeberechtigten, um auch von unserer Seite aus mit euch in Kontakt treten zu können. Ihr erhaltet dann Einladungen zu Tagen der offenen Tür oder ähnlichen Veranstaltungen, die für euch interessant sein könnten. Auch werdet ihr von uns zu gegebener Zeit über die weiteren Schritte im Anmeldeverfahren benachrichtigt.

Manche Eltern melden ihr Schulplatzinteresse bereits mehrere Jahre vor Erreichen des Einschulungsalters ihres Kindes an. Dies erhöht nicht unbedingt die Chancen, ist aber auch kein Fehler. Aber natürlich führt dies zu dem Phänomen, dass wir, wenn der Einschulungszeitpunkt heranrückt, nicht wissen, wie aktuell das Interesse einer seit Jahren in unserer Liste geführten Familie noch ist. Unter anderem deshalb folgt Schritt 2.

2. Motivationsschreiben

Im November/ Dezember, also etwa acht Monate vor Einschulung, erbitten wir von den vorangemeldeten Familien ein Motivationsschreiben, in welchem sie ihr Interesse an einem Schulplatz aktualisieren und Gelegenheit haben, uns Informationen zu ihrem Kind, zur familiären Situation sowie zu ihren Beweggründen mitzuteilen.

In Jahren, in denen die Zahl der vorangemeldeten Kinder die Anzahl freier Erstklässler-Schulplätze weit übersteigt, kann es vorkommen, dass wir nicht von allen Vorangemeldeten ein Motivationsschreiben verlangen, sondern bereits eine Vorauswahl anhand grundlegender Formalkriterien vornehmen. Kinder aus eigenen Einrichtungen (KiTa Purzelbaum, Waldkindergarten Poppau) oder Geschwisterkinder werden in solchen Fällen bevorzugt berücksichtigt.

3. Guckertage

Nach Eingang der Motivationsschreiben planen wir die Guckertage, die meist ab Februar oder März stattfinden. "Guckertage" bedeutet: Das vorangemeldete Kind wird für zwei oder drei Tage eingeladen, an unserem Schulbetrieb teilzunehmen. Das Kind erhält somit Gelegenheit, sich schon einmal in der Schule umzuschauen, Atmosphäre zu schnuppern und einige Pädagogen und Schulkinder kennen zu lernen. Umgekehrt erhalten wir Pädagogen einen Eindruck vom Kind, können uns seiner Schulreife versichern und erhalten Anhaltspunkte dafür, in welcher unserer drei Lerngruppen es wohl am besten aufgehoben wäre. Im Anschluss an die Guckertage findet ein auswertendes Elterngespräch statt, in welchem beidseitig Eindrücke ausgetauscht und Fragen gestellt werden können.

Im Anschluss an diese Guckertage sollten sowohl die Elternhäuser als aber auch wir als Schule genügend Informationen und Eindrücke gesammelt haben, um sich für oder gegen eine Zusammenarbeit zu entscheiden.

4. Schulvertrag I

Auf einer Sitzung des Schulteams nach Durchführung der Guckertage und des Elterngesprächs werden alle Informationen und Eindrücke zum betreffenden Kind noch einmal abschließend gewürdigt. Hier fällt die letztgültige Entscheidung darüber, ob wir als Schule zum jeweiligen Zeitpunkt dem betreffenden Kind bzw. seinen Eltern einen Schulplatz anbieten oder nicht. In den meisten Fällen ist dies nur noch ein Abnicken, und der Familie wird ein Schulvertrag zugesandt. In Einzelfällen treten aber auch Schwierigkeiten oder Bedenken auf, die entweder eine Fortführung des Klärungsprozesses vonnöten machen oder aber auch den Prozess beenden. In letzterem (seltenen) Fall kommt es zu keiner Versendung eines Schulvertrages, das Kind erhält keinen Schulplatz.

5. Schulvertrag II

Meist gewähren wir den Familien nach Zusendung der Vertragsunterlagen eine zweiwöchige Frist zur Unterzeichnung des Schulvertrages. So haben die Eltern noch etwas Bedenkzeit, und am Ende obliegt es ihrer Entscheidung, ob ihr Kind den von uns angebotenen Schulplatz auch tatsächlich erhält oder nicht.

Bleibt nach gesetzter Frist der Rücklauf des unterzeichneten Vertrages aus, vergeben wir den Schulplatz anderweitig.

6. Allgemeines

Der Andrang auf unsere Schulplätze unterliegt erheblichen Schwankungen. In manchen Jahren sind wir froh über jedes vorangemeldete Kind, damit wir die anvisierte Jahrgangsstärke (z.Zt. 12 Kinder) überhaupt erreichen. In anderen Jahren übersteigt die Nachfrage unser Angebot an freien Schulplätzen zum Teil deutlich. In solchen Fällen sind wir gezwungen, auszuwählen, und es stellt sich die Frage nach unseren Auswahlkriterien.

Eine große Rolle spielen dabei formale und somit leicht nachvollziehbare Kriterien. In erster Linie bevorzugen wir Kinder aus eigenen Einrichtungen (Purzelbaum, WaKiGa), in zweiter Linie Geschwisterkinder, auch wenn sie nicht aus einer eigenen Einrichtung hochwachsen. Von sehr untergeordneter Rolle ist das Datum der Voranmeldung, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass wir ein Kind, welches wir schon seit Jahren als vorangemeldet in unseren Listen führen, bevorzugen gegenüber einem Kind, welches erst vor drei Wochen noch so eben auf die Schnelle angemeldet wurde. Wenn das angeforderte Motivationsschreiben nicht oder deutlich verspätet eintrudelt, werden zunächst andere Kinder zu den Guckertagen eingeladen.

Neben diesen eher formalen Kriterien gibt es auch "weiche" Kriterien, die sich ihrer Natur nach weniger präzise benennen und überprüfen lassen. Hier geht es letztlich um eine Einschätzung, ob das betreffende Kind und, mindestens ebenso wichtig, ob die betreffenden Eltern zu uns als Schule, zu unseren Lernmethoden und unserem Menschenbild passen. Im Einzelfall lehnten wir beispielsweise sogar die Bewerbung eines jüngeren Geschwisterkindes aus einer eigenen Einrichtung ab, weil wir in Vorjahren schlechte Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Elternhaus gesammelt hatten. Wenn wir beispielsweise befürchten, dass das Schulgeld nicht regelmäßig gezahlt, die Elternarbeit nicht geleistet und womöglich auch das Kind gar nicht regelmäßig zur Schule geschickt wird, vergeben wir den Schulplatz lieber an ein anderes Kind.

Solchen Einschätzungen wird bei allem Bemühen um Sachgerechtheit und Nachvollziehbarkeit immer auch ein subjektiver Anteil anhaften. Diesen versuchen wir gering zu halten, indem wir beispielsweise Entscheidungen gemeinsam im Team treffen, wodurch eine allzu persönlich gefärbte Einschätzung unwahrscheinlich bzw. von der kollektiven Intelligenz korrigiert wird.

Insgesamt versuchen wir, schon vor der Einladung zu den Guckertagen mit den uns zu jenem Zeitpunkt vorliegenden Informationen (Formalkriterien, Motivationsschreiben, Erfahrungen aus den Vorjahren etc.) eine solide Voreinschätzung vorzunehmen, so dass wir Kinder nur dann zu Guckertagen einladen, wenn wir es für wahrscheinlich halten, dass wir anschließend auch den Schulplatz anbieten wollen. Anders ausgedrückt: Wenn ein Kind Guckertagen bei uns macht, sich einlässt und womöglich selbst das Bild entwickelt: "Dies wird bald meine Schule sein, dies werden bald meine Lehrer sein!", dann sollte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass zumindest von unserer Seite aus einer Zusammenarbeit nichts im Wege steht.